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   BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87   

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BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87 (https://dejure.org/1988,19136)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1988 - 7 RAr 36/87 (https://dejure.org/1988,19136)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87 (https://dejure.org/1988,19136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Die Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG steht daher sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu BVerfGE 75, 382 = SozR 4100 § 138 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Mit dieser rückwirkend anwendbaren Regelung hat der Gesetzgeber eine ausreichende Anpassung der Freibeträge an geänderte Verhältnisse vorgenommen, wie der Senat schon entschieden hat (SozR 4100 § 138 Nr. 14; ebenso grundsätzlich zum Ehegattenfreibetrag BVerfGE 75, 382 = SozR 4100 § 138 Nr. 16).

    Hierauf hat der Senat schon in dem in SozR 4100 § 138 Nr. 14 AFG veröffentlichten Urteil hingewiesen.

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Die Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG steht daher sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 GG im Einklang (vgl dazu BVerfGE 75, 382 = SozR 4100 § 138 Nr. 16; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Mit dieser rückwirkend anwendbaren Regelung hat der Gesetzgeber eine ausreichende Anpassung der Freibeträge an geänderte Verhältnisse vorgenommen, wie der Senat schon entschieden hat (SozR 4100 § 138 Nr. 14; ebenso grundsätzlich zum Ehegattenfreibetrag BVerfGE 75, 382 = SozR 4100 § 138 Nr. 16).

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Insbesondere kann bis zum Inkrafttreten des § 137 Abs. 2a AFG am 1. Januar 1986 gegen die Regelung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG auch nicht eingewandt werden, sie führe zu einer Ungleichbehandlung des Arbeitslosen, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, gegenüber dem Arbeitslosen, der in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt; denn schon vor dem Inkrafttreten des § 137 Abs. 2a AFG ist § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG auf Partner eheähnlicher Gemeinschaften anzuwenden (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 24. März 1984 - 7 RAr 81/86 -).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Indessen obliegt die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips, das infolge seiner Weite und Unbestimmtheit regelmäßig keine unmittelbaren Handlungsanweisungen enthält, die durch die Gerichte ohne gesetzliche Grundlage in einfaches Recht umgesetzt werden könnten, in erster Linie und wesentlich dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Indessen obliegt die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips, das infolge seiner Weite und Unbestimmtheit regelmäßig keine unmittelbaren Handlungsanweisungen enthält, die durch die Gerichte ohne gesetzliche Grundlage in einfaches Recht umgesetzt werden könnten, in erster Linie und wesentlich dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Abgesehen davon, daß die Erforderlichkeit gesetzgeberischer Maßnahmen im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht rückschauend, sondern nur von dem bei Erlaß des Gesetzes gegebenen Erkenntnisstand des Gesetzgebers aus beurteilt werden kann (BVerfGE 76, 220, 242 = SozR 4100 § 242b Nr. 3), übersieht die Revision mit ihrem Einwand, daß die Alhi nicht aus dem Beitragsaufkommen der Beklagten, sondern aus allgemeinen Steuermitteln des Bundes gezahlt wird; es war aber das erklärte Ziel des Gesetzgebers, vor allem durch eine Dämpfung der Ausgaben im konsumtiven Bereich die "öffentlichen Haushalte, dh auch den Bundeshaushalt, zu konsolidieren (vgl Begründung zum Entwurf des HBegleitG 1984, BT-Drucks 10/335 S 41).
  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Das gilt um so mehr, als bei Fortfall oder Verringerung des Anspruchs auf Alhi, der Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, durch das Recht auf Sozialhilfe ein Ausgleich gewährt wird, wenn und soweit ohne diese Fürsorge kein Leben möglich ist, das der Würde des Menschen entspricht (vgl BSG SozR 4100 § 136 Nr. 2; BSGE 59, 157, 161 f = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 233 f = SozR 4100 § 134 Nr. 29).
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Indessen obliegt die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips, das infolge seiner Weite und Unbestimmtheit regelmäßig keine unmittelbaren Handlungsanweisungen enthält, die durch die Gerichte ohne gesetzliche Grundlage in einfaches Recht umgesetzt werden könnten, in erster Linie und wesentlich dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 105; 8, 274, 329; 36, 73, 84).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 75/84

    Unzulässigkeit einer Leistungsklage - Anfechtung eines Aufhebungsbescheides -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Das gilt um so mehr, als bei Fortfall oder Verringerung des Anspruchs auf Alhi, der Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, durch das Recht auf Sozialhilfe ein Ausgleich gewährt wird, wenn und soweit ohne diese Fürsorge kein Leben möglich ist, das der Würde des Menschen entspricht (vgl BSG SozR 4100 § 136 Nr. 2; BSGE 59, 157, 161 f = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 233 f = SozR 4100 § 134 Nr. 29).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 21/82

    Neubemessung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Dynamisierung -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87
    Das gilt um so mehr, als bei Fortfall oder Verringerung des Anspruchs auf Alhi, der Elemente einer Fürsorgeleistung enthält, durch das Recht auf Sozialhilfe ein Ausgleich gewährt wird, wenn und soweit ohne diese Fürsorge kein Leben möglich ist, das der Würde des Menschen entspricht (vgl BSG SozR 4100 § 136 Nr. 2; BSGE 59, 157, 161 f = SozR 1300 § 45 Nr. 19; BSGE 59, 227, 233 f = SozR 4100 § 134 Nr. 29).
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Die Prüfung, ob ein angefochtenes Urteil auf der Verletzung einer Vorschrift des Bundesrechts oder einer sonstigen im Bezirk des Berufungsgerichts geltenden Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus erstreckt, erfolgt, sofern nicht Verfahrensverletzungen im Raum stehen, entgegen der von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vertretenen Meinung ohne Rücksicht auf den Grund, mit dem das Rechtsmittel begründet worden ist (vgl dazu auch das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87 -).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

    Nur so kann beurteilt werden, ob und ggf in welchem Umfang die Klage begründet ist (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; BSG, Urteile vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17 und BSGE 74, 77 [BSG 10.03.1994 - 7 RAr 38/93] = SozR 3-4100 § 104 Nr. 11).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

    Dies hat das BSG für Streitigkeiten über die Höhe von Sozialleistungen - auch für die Alhi - wiederholt angesprochen (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15).

    Zur Berechnung der Alhi sind deshalb die für die Nettollohnersatzquote, das Arbeitsentgelt, die Leistungsgruppe und das anzurechnende Einkommen erheblichen Tatsachen festzustellen und bei der Anwendung der erwähnten Berechnungsvorschriften zu berücksichtigen (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5).

  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld -

    Die Klägerin hat sich auf die Forderung nach einem höheren Bemessungsentgelt für das Alg beschränkt; der Senat ist jedoch zu einer vollen rechtlichen Kontrolle verpflichtet, da er an das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Klägerin nicht gebunden ist (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nr. 24).
  • BSG, 27.04.1995 - 11 RAr 93/94

    Nachholung einer Neubemessung nach § 136 Abs. 2b AFG

    Da sich das LSG nur mit der Frage befaßt hat, ob § 136 Abs. 2b AFG Anwendung findet, besteht Veranlassung, für die erneute Entscheidung darauf hinzuweisen, daß es gehalten ist, den geltend gemachten Anspruch unter jeglichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen und seine Prüfung nicht auf das Vorbringen der Beteiligten beschränken darf, wenn weitere Anspruchsmerkmale von Bedeutung sind (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24; BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Dabei ist das Gericht weder an das tatsächliche und rechtliche Vorbringen des Klägers gebunden, noch darf es seine Prüfung hierauf beschränken, wenn weitere Anspruchsmerkmale von Bedeutung sind (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24).
  • BSG, 03.01.1994 - 10 BKg 12/93

    Kürzung des Kindergeldes - Aufenthalt eines Kindes in einem Sprachheilzentrum des

    Nach dem Vorbringen des Klägers weicht der Beschluß des LSG von der Entscheidung des Senates vom 8. April 1992 - 10 RKg 31/90 - sowie der Entscheidung in BSGE 64, 96 [BSG 22.09.1988 - 2 RU 9/88] und SozR 4100 § 136 Nr. 5 ab.

    Gegenüber dem Urteil des BSG (SozR 4100 § 136 Nr. 5) hat das LSG keinen widersprechenden Rechtssatz aufgestellt.

  • BSG, 23.02.1989 - 11 RAr 46/87

    Bei der Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe anzurechnende Verluste der

    Diese kann sich allenfalls dahin auswirken, daß keine höhere BAB zugesprochen werden darf als die, die sich bei der geforderten Berechnungsweise ergibt (vgl BSG Urteil vom 22. September 1988 - 7 RAr 77/86 - und Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 36/87).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Da mit der Klage eine höhere Leistung begehrt wird, ist der geltend gemachte Anspruch unter jeglichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen; dabei ist das Gericht weder an das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Klägerin gebunden, noch darf es seine Prüfung hierauf beschränken, wenn weitere Anspruchsmerkmale von Bedeutung sind (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24; BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

    Da die Klägerin kein Dispositionsrecht darüber besitzt, welche Rechtsvorschriften das Gericht anzuwenden hat, und den geltend gemachten Anspruch nicht erkennbar auf einen höhenmäßig bestimmbaren Betrag beschränkt hat (vgl dazu: BSG, Urteil vom 10. März 1994 - 7 RAr 56/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93 -, unveröffentlicht), muß das Gericht alle bedeutsamen Anspruchsmerkmale prüfen (BSGE 67, 20, 21 [BSG 25.04.1990 - 7 RAr 42/89] = SozR 3-4100 § 138 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; SozR 4100 § 138 Nrn 14 und 24).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 20/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 14/92

    Arbeitslosenhilfe nach einem Studium im öffentlich-rechtlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2002 - L 8 AL 538/01

    Abschaffung der originären Arbeitslosenhilfe - Übergangsvorschrift -

  • BSG, 06.05.1994 - 7 RAr 90/93

    Anspruch auf ein höheres Altersübergangsgeld - Berücksichtigung einer höheren

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 26/93

    Anspruch auf höheres Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe - Anwendung der

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 28/92

    Ermittlung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung des Jahresbonus bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 16 AL 106/05
  • LSG Saarland, 29.01.1998 - L 6/1 Ar 112/96

    Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Formanforderungen an einen

  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
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